Welche Rolle spielt der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie?
Informationen für den Verkäufer / Vermieter
Seit der Energiesparverordnung 2014 ist der Energieausweis bei einer Vermietung / Veräußerung PFLICHT!!!
Existiert für das Gebäude ein Energieausweis, so ist dieser bereits bei der kommerziellen Werbeanzeige durch die Energieverbrauchskennwerte dem Kunden bereit zu stellen. Ist der Ausweis in der Mache oder beauftragt, gilt es vor der Besichtigung dem Interessenten den Ausweis auszuhändigen.
Der Energieausweis sagt den Energiekennwert / die Energieeffizienz von Wohngebäuden aus. Dieser Wert wird zukünftig eine immer größere Rolle auf dem Immobilienmarkt spielen. Gerade in der heutigen Zeit, in der das umweltschonende Verhalten und die Energiesparmaßnahmen immer wichtiger werden, möchte der Immobilieninteressent wissen, wie es um sein neues Eigentum steht. Das macht den Energieausweis in der Verkaufsbearbeitung einer Immobilie immer wichtiger.
Sie haben noch keinen Energieausweis und möchten Ihre Immobilie veräußern / vermieten?
Kein Problem ! Wir beraten Sie gerne in Sachen Energieausweis. Mit unseren regionalen Partnern und unseren Kontakten zu Schornsteinfegern, Architekten, Bauingenieuren und Gebäudetechnikern sind schnell detaillierte Fragen geklärt und Ihr Ausweis beantragt.
Wichtige Info zum Energieausweis in Kürze mit Würze !
- Bedarfsorientierter Energieausweis
Berechnet den Energiebedarf des Wohngebäudes auf Grund der Größe, Baumaterial, Technik der Heizungsanlage, Isolierung und der Substanz des Gebäudes unabhängig vom der Anzahl der Parteien und Personen im Objekt.
- Verbrauchsorientierter Energieausweis
Berechnet den Energiebedarf auf Grundlage des Energieverbrauchs der letzten Jahre für Heizung und Warmwasseraufbereitung. In die Berechnung fließt auch der klimatische Standort der Immobilie und eventueller Wohnungsleerstand mit ein.
Der Energieausweis hat ein Gültigkeit von zehn Jahren!
Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie auch in diesen Fragen.